Kfz – Sachverständigenbüro Kocak
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FAQ-Bereich

Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst!

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Wertermittlung bei einem Gebrauchtwagenkauf
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter ca. € 750,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung das Honorar des Gutachters in der Regel nicht. Die Kosten übersteigen die Grenze aber meistens. Falls nicht, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, um Ihren Schaden geltend machen zu können.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte kann grundsätzlich die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen verlangen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Neben der Ermittlung des reinen Blechschadens sind jedoch in der Regel auch die Wertminderung des Fahrzeuges und der Nutzungsausfall richtig zu ermitteln. 

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So beinhaltet der Kostenvoranschlag in der Regel keine Aufnahmen vom Schaden und hat später keine Beweissicherungsfunktion. Auch eine Aussage zu Wertminderung dürfte in der Regel fehlen. Durch die Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen ist dies und die nachträgliche Beweis- bzw. Durchsetzbarkeit sicherer gewährleistet.